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Vorhersage
Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hat. Alle in einem Haushalt oder einem Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Die Hundesteuer beträgt im Gemeindegebiet ab 1.1.2024
für den 1. Hund 60,00 €
für den 2. Hund 80,00 €
für jeden weiteren Hund 100,00 €
Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und wird jährlich zum 15.05. erhoben. Änderungen (z.B. Halterwechsel, Tod des Hundes) sind ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung.
Aufgrund § 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes hat die Gemeinde Buch a.Erlbach eine Satzung für die Erhebung der Hundesteuer erlassen. Die Gemeinde ist somit berechtigt, für das Halten von Hunden eine Steuer zu erheben. Jeder Hundehalter im Gemeindebereich ist verpflichtet, einen Hund der älter als vier Monate ist, bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Steuerschuldner ist der Halter des Hundes.
Falls Sie noch nicht am Bankabbuchungsverfahren teilnehmen, und dies gerne in Zukunft tun wollen, können Sie sich ein Formular für eine Einzugsermächtigung herunterladen und dann bei der Gemeinde Buch a.Erlbach im Original abgeben.
Der Hebesatz ist der für die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer jährlich von den Gemeinden festzusetzende Prozentsatz, der mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird und den zu zahlenden Steuerbetrag ergibt. Der Steuermessbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt und auf dem Steuerbescheid ausgewiesen.
Gewerbesteuer
Hebesatz: 380%
Grundsteuer
Grundsteuer A: Hebesatz 300%
Grundsteuer B: Hebesatz 300%
Fälligkeit von Grundsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen
15.02.
15.05.
15.08.
15.11.
Falls Sie noch nicht am Bankabbuchungsverfahren teilnehmen und dies gerne in Zukunft tun wollen, können Sie sich ein Formular für eine Einzugsermächtigung herunterladen und dann bei der Gemeinde Buch a.Erlbach abgeben.
Es stehen folgende Mülltonnen zur Auswahl:
Restmüll: 80 Liter | 120 Liter | 240 Liter
Biomüll: 120 Liter
Papier: 240 Liter
Für Ein-Personen-Haushalte gibt es auch die Möglichkeit von 12 oder 25 Restmüllsäcken.
Die anfallenden Gebühren können Sie der Tabelle entnehmen.
Fälligkeit der Müllgebühren
15.02.
15.05.
15.08.
15.11.
Falls Sie noch nicht am Bankabbuchungsverfahren teilnehmen, und dies gerne in Zukunft tun wollen, können Sie sich ein Formular für eine Einzugsermächtigung herunterladen und dann bei der Gemeinde Buch a.Erlbach abgeben.
Gebührenhöhe
Kanalbenutzungsgebühren
Einleitungsgebühr pro m³ Abwasser 1,96 €
Niederschlagswassergebühr pro m³ Abwasser 0,22 €
Wassergebühren
Verbrauchsgebühr pro m³ Wasser 2,88 €
zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer
Fälligkeiten von Kanal- und Wassergebühren
15.03. Abrechnung
15.05. Abschlag
15.08. Abschlag
15.11. Abschlag
Falls Sie noch nicht am Bankabbuchungsverfahren teilnehmen, und dies gerne in Zukunft tun wollen, können Sie sich ein Formular für eine Einzugsermächtigung herunterladen und dann bei der Gemeinde Buch a.Erlbach abgeben.
Wasserherstellungsbeitrag
pro m² Grundstücksfläche 1,27 €
pro m² Geschossfläche 5,15 €
Kanalherstellungsbeitrag
pro m² Grundstücksfläche 1,93 €
pro m² Geschossfläche 13,84 €
Preise Müllsäcke und Mülltonnen ab 01.01.2021 Übersicht für Bürger
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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