Steuern & Abgaben

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  • Hundesteuer pixabay

    Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hat. Alle in einem Haushalt oder einem Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.

    Die Hundesteuer beträgt im Gemeindegebiet ab 1.1.2024

    • für den 1. Hund  60,00 €

    • für den 2. Hund  80,00 €

    • für jeden weiteren Hund 100,00 €

    Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und wird jährlich zum 15.05. erhoben. Änderungen (z.B. Halterwechsel, Tod des Hundes) sind ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung.

    Aufgrund § 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes hat die Gemeinde Buch a.Erlbach eine Satzung für die Erhebung der Hundesteuer erlassen. Die Gemeinde ist somit berechtigt, für das Halten von Hunden eine Steuer zu erheben. Jeder Hundehalter im Gemeindebereich ist verpflichtet, einen Hund der älter als vier Monate ist, bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Steuerschuldner ist der Halter des Hundes.

    Falls Sie noch nicht am Bankabbuchungsverfahren teilnehmen, und dies gerne in Zukunft tun wollen, können Sie sich ein Formular für eine Einzugsermächtigung herunterladen und dann bei der Gemeinde Buch a.Erlbach im Original abgeben.

  • Grund- & Gewerbesteuer pixabay

    Der Hebesatz ist der für die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer jährlich von den Gemeinden festzusetzende Prozentsatz, der mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird und den zu zahlenden Steuerbetrag ergibt. Der Steuermessbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt und auf dem Steuerbescheid ausgewiesen.

    Gewerbesteuer

    Hebesatz: 380%

    Grundsteuer

    Grundsteuer A:  Hebesatz 300%

    Grundsteuer B:  Hebesatz 300%

    Fälligkeit von Grundsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen

    15.02.
    15.05.
    15.08.
    15.11.

    Falls Sie noch nicht am Bankabbuchungsverfahren teilnehmen und dies gerne in Zukunft tun wollen, können Sie sich ein Formular für eine Einzugsermächtigung herunterladen und dann bei der Gemeinde Buch a.Erlbach abgeben.

  • Abfallgebühren

    Es stehen folgende Mülltonnen zur Auswahl:

    Restmüll: 80 Liter | 120 Liter | 240 Liter

    Biomüll: 120 Liter

    Papier: 240 Liter

    Für Ein-Personen-Haushalte gibt es auch die Möglichkeit von 12 oder 25 Restmüllsäcken.

    Die anfallenden Gebühren können Sie der Tabelle entnehmen.

    Fälligkeit der Müllgebühren

    15.02.
    15.05.
    15.08.
    15.11.

    Falls Sie noch nicht am Bankabbuchungsverfahren teilnehmen, und dies gerne in Zukunft tun wollen, können Sie sich ein Formular für eine Einzugsermächtigung herunterladen und dann bei der Gemeinde Buch a.Erlbach abgeben.

  • Wasser- & Kanalgebühren Foto: Pixabay

    Gebührenhöhe

    Kanalbenutzungsgebühren

    Einleitungsgebühr  pro m³ Abwasser                             1,96 €

    Niederschlagswassergebühr pro m³ Abwasser              0,22 €

    Wassergebühren    

    Verbrauchsgebühr pro m³ Wasser                                  2,88 €

    zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer

    Fälligkeiten von Kanal- und Wassergebühren

    15.03. Abrechnung
    15.05. Abschlag
    15.08. Abschlag
    15.11. Abschlag

    Falls Sie noch nicht am Bankabbuchungsverfahren teilnehmen, und dies gerne in Zukunft tun wollen, können Sie sich ein Formular für eine Einzugsermächtigung herunterladen und dann bei der Gemeinde Buch a.Erlbach abgeben.

  • Herstellungsbeiträge Wasser und Kanal Foto: Pixabay

    Wasserherstellungsbeitrag

    pro m² Grundstücksfläche      1,27 €

    pro m² Geschossfläche           5,15 €

    Kanalherstellungsbeitrag

    pro m² Grundstücksfläche        1,93 €

    pro m² Geschossfläche           13,84 €

Preise Müllsäcke und Mülltonnen ab 01.01.2021 Übersicht für Bürger

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