Ab 2027: Kein neuer Ausweis ab 70 nötig - was bedeutet das konkret
Die Bundesregierung hat eine Reform auf den Weg gebracht, nach der Personen ab 70 Jahren ihren Personalausweis künftig nicht mehr routinemäßig verlängern müssen. Die geplante Regelung sieht vor, dass der Ausweis für diese Altersgruppe dauerhaft gültig bleibt, um Behördengänge zu reduzieren.
Hier sind die aktuellen Details im Überblick:
Aktueller Stand: Das Bundeskabinett hat die Gesetzesänderung beschlossen, sie muss jedoch noch den Bundestag und Bundesrat passieren.
Wegfall der Pflicht: Wer bei der Beantragung 70 Jahre oder älter ist, soll den Ausweis unbefristet weiterverwenden können. Eine Erneuerung nach zehn Jahren entfällt.
Ausweis- und Mitführpflicht: Die grundsätzliche Ausweispflicht in Deutschland bleibt bestehen. Sie erfüllen diese auch, wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen. Innerhalb Deutschlands gibt es jedoch keine strikte Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Reisen ins Ausland: Für Reisen innerhalb der EU oder international bleibt ein gültiges Reisedokument erforderlich. Informieren Sie sich vorab auf den Seiten des Personalausweisportals über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes.
Warum wenden das die Ausweisbehörden aktuell noch nicht an?
Die Regelung befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Sie wurde vom Kabinett beschlossen, gemeinsam mit 200 anderen Entbürokratisierungen, bedarf jedoch noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Ein Inkrafttreten ist nach aktueller Planung für den Jahresbeginn 2027 vorgesehen.